Der Rat. Struktur, Arbeitsweise und Wahlen.
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Kandidat*in werden
Wollt Ihr kandidieren oder Vorschläge machen? Dies ging bis zum 7. April 2025 für die Legislaturperiode 2025-27, und da hatten Sie die Möglichkeit, Kandidat*innen vorzuschlagen – seien es Sie selbst oder andere engagierte Persönlichkeiten aus der Berliner Kulturlandschaft.
Die nächste Wahl
Die nächste Wahl wird voraussichtlich im April / Mai 2027 abgehalten. Dies hängt von der Entscheidung des gewählten Rates vom 28.4.2025 ab.
Wahlliste
Alle zwei Jahre werden 19 Positionen im Rat besetzt, die ein breites Spektrum der Berliner Kulturlandschaft abbilden sollen. Die Kandidat*innen werden dabei in folgende Kategorien eingeordnet:
- Bundesförderung (mind. 1, max. 2 Vertreter*innen z.B. Haus der Kulturen der Welt, Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin usf.)
- Landesförderung (mind. 1, max. 4 Vertreter*innen z.B. Deutsches Theater Berlin)
- Bezirke (mind. 1, max. 3 Vertreter*innen z.B. Arbeitskreis Kommunale Galerien, Fachbereich Kultur in Berlin XY)
- Institutionelle Förderung (mind. 1, max. 4 Vertreter*innen z.B. Künstlerhaus Bethanien, Ballhaus Naunynstrasse)
- Freie Projekte und freie Kulturakteur*innen (mind. 1, max. 6 Vertreter*innen z.B. freie Kulturschaffender von Bildenden Künstler*innen bis Radiomacher*innen bis zu eigenständigen Vereinen wie z.B. Initiative Schwarze Menschen in Deutschland e.V.)
Die Wahl erfolgt innerhalb der fünf Kategorien. Innerhalb jeder Kategorie werden die Kandidat*innen mit den meisten Stimmen gewählt, bis die jeweils festgelegte Anzahl an Vertreterinnen erreicht ist. So wird sichergestellt, dass alle Bereiche der Berliner Kulturlandschaft angemessen repräsentiert sind.
Die Mitgliedschaft
Diese Mitglieder bestimmen die Ausstrahlung des Rates und seine Wirkung auf die politische Ebene. (Daher bitten wir Sie, qualifizierte Vorschläge zu unterbreiten, um sicherzustellen, dass der Rat mit engagierten Persönlichkeiten besetzt wird, die die kulturellen Belange Berlins aktiv vertreten und die Vielfalt der Stadt widerspiegeln.)
Viellfalt im Rat – Vielfalt in der Stadt
Berlin ist vielfältig – und das soll sich auch im Rat für die Künste widerspiegeln! Wir begrüßen deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Personen mit Diskriminierungs- und Marginalisierungserfahrungen (z. B. Personen mit Behinderung, Rassismuserfahrungen und/oder queere Personen).
Da diese Vielfalt nicht immer vollständig über die Wahl abgebildet werden kann, wird der Rat zunächst mit 19 gewählten Mitgliedern besetzt. In der ersten Sitzung werden bis zu 5 weitere Personen aufgenommen (kooptiert), um Lücken in der Repräsentation verschiedener kultureller Sparten und Formen zu schließen und ein breites Spektrum an Perspektiven im Rat zu gewährleisten.
So können Sie sich bewerben oder einen Kandidat*in vorschlagen
Zum gegeben Zeitpunkt stellen wir ein Online Formular zur Verfügung um eine verschiedene Informationen zu den Bewerber*innen abzufragen. Generell sollten Bewerbungen und Vorschläge folgende Informationen enthalten:
- Name der vorgeschlagenen Person
- Kontaktdaten
- Eine kurze Biographie (max. 800 Zeichen) mit der aktuellen Tätigkeit, Internetlink und Digitalfoto
- Zuordnung zu einer der oben genannten Kategorien
- Darstellung des Schwerpunkt der Arbeit im Rat
- Ein Kurzvideo oder eine Audiodatei (max. 2 Minuten), in dem sich die Person vorstellt und erläutert, warum sie für den Rat kandidiert (hier eine Hilfestellung zur Videoaufnahme)
Falls Sie Ihre Vorschläge nicht online einreichen wollen, schreiben Sie uns an :
Email an den Rat schreiben
Die Kurzvorstellungen werden online veröffentlicht und dienen den Wähler*innen als Entscheidungshilfe.
Arbeitsweise
- Der Rat tagt jeden ersten Montag im Monat, es sei denn, dieser Tag fällt auf einen Feiertag; in diesem Fall findet die Sitzung am Montag der folgenden Woche statt.
- Die Sitzungen finden abwechselnd an den Arbeitsorten der Mitglieder oder online statt.
- Die Arbeitssprache des Rates ist Deutsch.
- Der Rat bestimmt zwei Mitglieder als Sprecher*innen. Sie werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Für jede*n Sprecher*in kann ein Stellvertreter*in gewählt werden.
- Die beiden Sprecher*innen und Stellvertreter*innen vertreten den Rat nach innen und außen, bündeln Themen und kommunizieren Positionen – immer auf Augenhöhe. Entscheidungen werden gemeinsam getroffen, die Sprecher*innen sind keine Vorgesetzten, sondern Erste unter Gleichen. Sie agieren als primus inter pares.
- Doppelspitzen in Organisationen können sich einen Sitz teilen, aber ein Sitz – eine Stimme.
- Alle Ratsmitglieder können Aktionen vorschlagen und mit Mehrheit Aktionen, offene Briefe etc. organisieren.
- Damit der Rat seine Arbeit zügig aufnehmen kann, sollten die Kandidat*innen für die Kooptation bei der ersten Sitzung anwesend sein.
Jetzt mitmachen – für eine starke Kunst- und Kulturszene in Berlin!
Mit herzlichen Grüßen,
Oliver Baurhenn, Sabine Kroner, Daniel Neugebauer, Franziska Werner
Sprecher*innen des Rates für die Künste 2022 – 2025